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Behörden: Müssen auch Informationen von privaten Plattformen herausgeben

31.08.2020

Behörden sind auf Anfrage zur Herausgabe auch solcher Informationen verpflichtet, die lediglich auf privaten Plattformen wie beispielsweise Twitter vorliegen. Dies zeige ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG), wie der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (OKF) mitteilt.

Konkret habe das VG das Bundesinnenministerium auf die Klage des OKF dazu verurteilt, Twitter-Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts aus den Jahren 2016 bis 2018 an die Stiftung herauszugeben.

Dass die Informationen nicht "veraktet" seien, ändere hieran nichts, so das Gericht auf die Argumentation des Ministeriums. Es komme nicht darauf an, ob sich die Informationen in Akten befänden oder nur bei Twitter, Facebook oder Whatsapp vorlägen. Entscheidend sei allein, ob es sich um amtliche Informationen handele.

Der OKF betreibt die Internetplattform FragDenStaat, über die Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Gesetze an Behörden gestellt werden können.

Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., PM vom 26.08.2020

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