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Behinderten-Pauschbeträge: Referentenentwurf zu Erhöhung vorgelegt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vorgelegt.
Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung bestehe die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen, erläutert das Ministerium. Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen könne, sollen die Behinderten-Pauschbeträge mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz angepasst werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.
Folgende Maßnahmen sind laut BMF konkret vorgesehen: Die Behinderten-Pauschbeträge sollen verdoppelt und die Systematik vereinfacht werden. Geplant sei zudem die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.
Bundesfinanzministerium, PM vom 06.07.2020