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Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen: In Hessen erneut verkürzt

26.01.2022

Auch 2021 hat sich in Hessen der positive Trend bei der Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen fortgesetzt. Im Durchschnitt wurden die insgesamt etwa 1,6 Millionen eingereichten Erklärungen für 2020 in rund 46 Tagen bearbeitet. 2018 hatte die durchschnittliche Bearbeitungszeit noch 58 Tage betragen. Dies teilt das Finanzministerium des Landes mit.

"Der Bestwert aus dem vergangenen Jahr konnte nun sogar noch einmal verbessert werden, obwohl auch 2021 wieder von den Einschränkungen und Herausforderungen der Pandemie geprägt war. Dabei fällt bei den Finanzämtern nach wie vor ein erheblicher Mehraufwand durch coronabedingte Steuererleichterungen an", zeigte sich Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) zufrieden.

Boddenberg betonte, dass die Geschwindigkeit bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen variieren könne und nicht das wichtigste Ziel sei. Wichtiger als Schnelligkeit seien Sorgfalt und Qualität, auch wenn viele Bürger auf die Bescheide und mögliche Steuerrückzahlungen warteten. Durchschnittlich habe in Hessen 2021 jeder Steuerpflichtige rund 850 Euro zurückerhalten.

Boddenberg weist auch auf das immer komplexer werdende Steuersystem hin. Dies mache steuerrechtliche Verfahren immer anspruchsvoller. Dank der Digitalisierung und kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe in den Finanzämtern könnten viele Einkommensteuererklärungen trotzdem immer schneller und teilweise sogar automatisch bearbeitet werden. In anderen Fällen, etwa wenn es um besonders hohe Erträge geht, könnten aber tiefergehende Überprüfungen angebracht sein.

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuerklärungen sind dem Finanzministerium Hessen zufolge in den Finanzämtern des Landes in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. So hätten diese 2018 im Schnitt noch 58 Tage gedauert. 2019 habe sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einkommensteuerklärungen auf 52 Tage verkürzt und 2020 auf 47 Tage. In 2021 habe die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nur noch 46 Tage betragen.

Abschließend weist das Finanzministerium darauf hin, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER die Bearbeitung regelmäßig vereinfachen und auch beschleunigen könne.

Finanzministerium Hessen, PM vom 21.01.2022

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