Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    BdSt zu Jahresabschlüssen: Keine Strafe ...

BdSt zu Jahresabschlüssen: Keine Strafe bei verspäteter Offenlegung

28.05.2021

Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 werden verlängert. Jetzt müsse das Ressort von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nachziehen, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Denn beim Bundesanzeiger müssten Firmen ihre Jahresabschlüsse weiterhin pünktlich Ende 2021 einreichen. Die längere Steuererklärungsfrist allein nütze GmbHs und bestimmten Personengesellschaften deshalb nichts, schreibt BdSt-Präsident Reiner Holznagel in einem Brief an die Bundesjustizministerin.

Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 werde um drei Monate verschoben, weil viele Bürger und Berater wegen der Corona-Pandemie stark eingespannt sind, erläutert der BdSt. Die Steuererklärung müsse erst Ende Oktober 2021 beim Finanzamt eintreffen – bislang habe der 2. August als Stichtag gegolten. Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreift, hätte die Erklärung für 2020 bis spätestens Ende Februar 2022 einreichen müssen. Nun werde die Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31.03.2022 verlängert.

Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften seien aber weiterhin dazu verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen für 2020 bis Ende 2021 beim Bundesanzeiger offenzulegen, bemängelt der BdSt. Wer zu spät kommt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Damit profitierten zum Beispiel GmbHs kaum von der verlängerten Abgabefrist für Steuererklärungen, da sie ihre Jahresabschlüsse und Ähnliches weiterhin vorher fertigstellen und beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einreichen müssten.

Auch für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sollte es einen Zeitnachlass geben, fordert daher der BdSt. Er schlägt außerdem vor, dass Firmen, die ihre Unterlagen bis Ende Mai 2022 nachreichen, kein Bußgeld zahlen müssen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 27.05.2021

Mit Freunden teilen