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BdSt-Musterklage zu Soli-Vorauszahlungen: Wird am 29.07.2020 verhandelt
Über die Musterklage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zu den Soli-Vorauszahlungen wird das Finanzgericht (FG) Nürnberg am 29.07.2020 verhandeln. Dies teilt der BdSt mit.
In dem Verfahren (3 K 1098/19) gehe es um die Frage, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden darf. Die Politik habe die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die 2019 ausgelaufen seien. Deshalb entfalle ab Januar 2020 die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag, so die gemeinsame Argumentation des BdSt und der Kläger.
Bei letzteren handele es sich um ein Ehepaar aus Bayern. Dieses klage gegen seinen Vorauszahlungsbescheid. Dort habe das Finanzamt für das Jahr 2020 neben den Einkommensteuervorauszahlungen auch Solidaritätszuschlag festgesetzt. Die Kläger verlangten, dass die Soli-Vorauszahlungen ab 2020 auf null herabgesetzt werden, da keine Berechtigung mehr für die Erhebung der Ergänzungsabgabe bestehe.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.07.2020