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BayWa gegen Bundeskartellamt: Amtshaftungsklage rechtskräftig abgewiesen

13.07.2022

Die BayWa AG ist mit ihrer Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt (BKartA) nicht durchgedrungen. Der Bundesgerichtshof hat ihr Rechtsmittel in letzter Instanz abgewiesen. Die BayWa hatte auf Schadenersatz in Höhe von rund 73 Millionen Euro wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln geklagt. Die Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.

Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren.

Nach Angaben von Andreas Mundt, Präsident des BKartA, hatten die Unternehmen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen. Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hätten während des Verfahrens mit dem BKartA kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder seien rechtskräftig.

Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren hatte die BayWa nach Angaben des BKartA Amtshaftungsklage erhoben mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, weil das Amt zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und gegebenenfalls einen Kronzeugenantrag zu stellen.

Bundeskartellamt, PM vom 11.07.2022 zu Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.06.2022

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