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Bayern: Steuerverwaltung wahrt Weihnachtsfrieden
Die Finanzämter in Bayern werden auch in 2020 den so genannten Weihnachtsfrieden wahren. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, werden die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung vom 23.12.2020 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen absehen, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden könnten.
Steuerbescheide würden zwar auch während des "Weihnachtsfriedens" versandt. Die Finanzämter würden aber während dieser Zeit zum Beispiel keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn, etwa wegen drohender Verjährung, Steuerausfälle vermieden werden müssten.
"Dieses Entgegenkommen trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei. Es ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung", so Füracker. Die bayerischen Bürger sollten in der Weihnachtszeit "gerade in diesem besonders schwierigen Jahr" nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden.
Finanzministerium Bayern, PM vom 07.12.2020