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Bayern: 9,74 Milliarden Euro steuerrelevantes Vermögen 2019 vererbt oder verschenkt

17.08.2021

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 1,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dies seien 10,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 9,74 Milliarden Euro, teilt das Amt mit. 80,9 Prozent der Steuereinnahmen seien aus den insgesamt 25.083 veranlagten Erwerben von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaften) erfolgt. Daneben seien 8.009 Schenkungen festgesetzt worden.

Die bayerischen Finanzämter hätten in 2019 insgesamt 1,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Wie das Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 10,9 Prozent beziehungsweise 178,7 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer flössen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt seien 2019 33.092 steuerpflichtige Erwerbsfälle erfasst worden. Dies seien 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Vererbt beziehungsweise verschenkt worden sei dabei ein Vermögenswert von 13,51 Milliarden Euro (-5,9 Prozent gegenüber 2018). Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen, -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 9,74 Milliarden Euro (+6,4 Prozent gegenüber 2018) zur Steuerfestsetzung.

80,9 Prozent (beziehungsweise 1,47 Milliarden Euro) der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich laut Landesamt aus Erwerben von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaften, Vermächtnisse). Die 25.083 Erben hätten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 6,64 Milliarden Euro angezeigt. Daneben seien 8.009 steuerrelevante Schenkungen erfasst worden. Diese hätten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 3,11 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 345,7 Millionen Euro geführt.

Sehr große Vermögensübertragungen gab es nach Angaben des Landesamts nur selten: 0,7 Prozent der Erben und Beschenkten hätten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr erhalten. Mit einem Anteil von 31,5 Prozent seien sie maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates beteiligt gewesen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weise nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde, teilt das Landesamt für Statistik mit. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liege jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und sei entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bilde das Festsetzungsjahr 2019, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls könne bereits in den Vorjahren eingetreten sein.

Bayerisches Landesamt für Statistik, PM vom 05.08.2021
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