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Bauabzugsteuer: BZSt stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus
BeimBundeszentralamt für Steuern (BZSt) gehen aktuell vermehrt Anfragen zurAusstellung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b Einkommensteuergesetz(EStG) im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer ein. In diesem Zusammenhang weistdas Amt darauf hin, dass es keine Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG ausstelltund diese auch nicht versendet.
Anfragen zurAusstellung von Freistellungsbescheinigungen seien ausschließlich an daszuständige Finanzamt zu richten.
Bundeszentralamtfür Steuern, PM vom 02.02.2026