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Bandenmäßige Steuerhinterziehung: Erhöhtes Strafmaß soll immer greifen

18.01.2021

Mit einer kleinen Gesetzesänderung will der Bundesrat den Kampf gegen bandenmäßige Steuerhinterziehung verbessern. Bisher ist ein erhöhtes Strafmaß nur bei der bandenmäßig organisierten Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern vorgesehen. Inzwischen haben sich aber den Ausführungen des Bundesrats zufolge international tätige Banden zunehmend auf andere Steuerarten wie Kapitalertragssteuern, wie im Cum-Ex-Skandal, oder Gewerbesteuern verlegt.

Die Länderkammer hat nun einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/25819) eingebracht, nach dem die Wörter "Umsatz- oder Verbrauchssteuern" durch "Steuern" ersetzt werden sollen. Dadurch würde jede bandenmäßige Steuerhinterziehung als schwerwiegende Tatbegehung eingestuft. Neben einem höheren Strafmaß würde dies auch die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.

Die Bundesregierung sagt in ihrer Stellungnahme zu, den Vorschlag zu prüfen. Sie verweist aber auf bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzte Verbesserungen bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie auf eine geplante Änderung der Strafprozessordnung, mit der "dem Begehren des Bundesrates Rechnung getragen" werde.

Deutscher Bundestag, PM vom 14.01.2021

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