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Bagatellsteuern: Steuerzahlerbund für Abschaffung
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Bagatellsteuern abgeschafft werden und kämpft gegen die Einführung neuer Bagatellsteuern in den Städten und Gemeinden.
Aus Sicht des Verbandes kann man die öffentlichen Haushalte durch eine Steigerung der Einnahmen aus Bagatellsteuern nicht sanieren. Eine Studie des wissenschaftlichen Instituts des BdSt habe bereits vor Jahren gezeigt, dass es in der Vergangenheit nicht gelungen sei, mit Steuererhöhungen öffentliche Haushalte zu sanieren. Nicht vergessen werden dürfe zudem, dass mit der Einführung der Steuern auch ein erheblicher Erhebungs-, Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden sei. Ertrag und Aufwand stünden meist in keinem günstigen Verhältnis zueinander. Für die so genannten Bagatellsteuern gelte das ganz besonders, hebt der BdSt hervor.
Zu den Bagatellsteuern gehörten in Nordrhein-Westfalen neben der Hundesteuer die Vergnügungs- und die Sexsteuer, die Zweitwohnung- und die Bettensteuer sowie die Wettbürosteuer. Die Bagatellsteuern zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass sie weniger der Erzielung nennenswerter Einnahmen als vielmehr der Durchsetzung bestimmter politischer Ziele dienten. So solle die Hundesteuer bewirken, dass die Zahl der Hunde in einer Kommune begrenzt wird, und die erhöhte Hundesteuer für als gefährlich geltende Tiere solle die Bürger davon abbringen, diese Rassen zu halten. Die Zweitwohnungsteuer solle dazu führen, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde anmelden – mit der Folge, dass die Gemeinde dann einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhält. Mit der Wettbürosteuer wiederum wollen Städte und Gemeinden laut BdSt erreichen, dass sich die Zahl der Wettbüros auf ihrem Gebiet im Rahmen hält.
Ein solches "Steuern mit Steuern" lehnt der BdSt ab. Er macht darauf aufmerksam, dass sich politische Ziele auch mit ordnungsrechtlichen Vorgaben erreichen ließen.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 23.06.2020