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BAföG-Reform: Studienstarthilfe und Anhebung der Elternfreibeträge

07.03.2024

Das Bundeskabinett hat am 06.03.2024 eine Änderung des BAföG beschlossen. Danach sollen junge Menschen aus ärmeren Familien künftig eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für die Erstausstattung im Studium bekommen.

Weiter soll es ein Flexibilitätssemester geben, das einmalig ohne weitere Voraussetzungen über die Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studiengangs hinaus in Anspruch genommen werden kann. Die Frist, innerhalb derer ein Fachrichtungswechsel vorgenommen werden kann, soll verlängert werden. Geplant sind auch Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und den Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung sollen um weitere fünf Prozent angehoben werden. Der Freibetrag für eigenes Einkommen soll bis zu der ab 2025 geltenden Minijob-Grenze angepasst werden.

Bundesministerium für Bildung und Forschung, PM vom 06.03.2024

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