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BAföG-Reform: Soll für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung sorgen
Die Bundesregierung will mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familie beste Bildungschancen bieten und Teilhabe und Aufstieg ermöglichen. Hierfür soll eine Reform des BAföG sorgen, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Ziel ist es, den Zugang zur Förderung für mehr Menschen zu öffnen.
Geplant ist eine Erhöhung der Freibeträge um 20 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um fünf Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 Euro. Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben und vereinheitlicht.
Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
Künftig sollen einjährige, in sich abgeschlossene Auslandsstudiengänge gefördert werden, auch wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden. Außerdem wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.
Um bei bundesweiten gravierenden Krisensituationen, wie beispielsweise die Corona-Pandemie, schneller handeln zu können, kann die Bundesregierung künftig die Förderungsdauer des BAföG bei Bedarf entsprechend angemessen verlängern.
Die Änderungen sollen zum 01.08.2022 in Kraft treten und die Wirkung damit für BAföG-Geförderte bereits im kommenden Wintersemester oder Schuljahr spürbar sein. Weitere Maßnahmen, für die laut Regierung umfangreichere Abstimmungen nötig sind, sollen in einem zweiten Schritt umgesetzt und auf den Weg gebracht werden.
Bundesregierung, PM vom 06.04.2022