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Baden-Württemberg: Steuerzahlerbund fordert Grundsteuer-Hotline

04.02.2022

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg e.V. macht sich für eine Grundsteuer-Hotline zur Information der Bürger stark. Anstehende Feststellungserklärungen sorgten für einen erhöhten Informationsbedarf, so seine Einschätzung.

Wegen der Grundsteuerreform würden Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg voraussichtlich ab dem 01.07.2022 ihre Erklärung zur Bestimmung des Grundbesitzwertes abgeben müssen – und das, obwohl zu befürchten sei, dass bis dahin noch längst nicht alle Bodenrichtwerte ermittelt worden sind, so der BdSt.

Derzeit erhielten einige Steuerzahler von ihren Kommunen Informationsbeilagen zu ihren Grundsteuerbescheiden, die auf die Folgen der Grundsteuerreform hinweisen. Die Steuerbürger würden dabei auf die eingerichtete Homepage www.grundsteuer-bw.de sowie auf die Möglichkeit der Chatkommunikation mit der Finanzverwaltung verwiesen.

Der BdSt Baden-Württemberg hat in einem Schreiben an Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen) jetzt angeregt, im Land zusätzlich auch eine Telefon-Hotline zur Verfügung zu stellen, bei der Fragen unkompliziert geklärt werden können. "Weil sehr viele Grundstückseigentümer beispielsweise aufgrund ihres Alters nicht so gut mit dem Internet vertraut sind beziehungsweise gar keinen Internetzugang haben, hielten wir dies für eine gute Lösung. Auch vor dem Hintergrund, dass quer durch die Bevölkerung hindurch ein erhöhter Informationsbedarf rund um die neue Grundsteuer bestehen wird", macht der baden-württembergische BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich und verwies auf Thüringen, wo eine solche Hotline im Frühjahr bereits eingerichtet wird.

Zudem wirbt der Steuerzahlerbund in seinem Schreiben an den Finanzminister eindrücklich dafür, die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Bestimmung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg in Papierform großzügig anzuerkennen. Im Gesetz vorgeschrieben sei hier zwar die elektronische Übermittlung; Härteanträge für die Abgabe in Papierform seien allerdings möglich. "Von der Grundsteuer sind sehr viele Steuerzahler betroffen, auch solche, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch solche, die bisher noch nie eine Steuererklärung elektronisch übermittelt haben", gibt Möller zu bedenken.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., PM vom 21.01.2022

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