Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Baden-Württemberg: Musterklage gegen Gru...

Baden-Württemberg: Musterklage gegen Grundsteuer B

21.12.2022

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in Baden-Württemberg – zusammen mit drei Immobilienverbänden – eine erste Musterklage gegen die neue Grundsteuer eingereicht. In Baden-Württemberg lägen bereits erste Bescheide vor, sodass der BdSt gegen die ungerechte Bewertung des landeseigenen Modells vorgehen könne, so der Landesverband Rheinland-Pfalz. Derweil bereite der BdSt Deutschland seine Musterverfahren gegen das "Bundesmodell" vor, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.

Gemeinsam mit betroffenen Eigentümern werde eine Verbände-Allianz aus BdSt und drei Immobilienverbänden mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg führen. Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid sei bereits bei Gericht eingereicht. Mit diesem Prozess sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden, erläutert der BdSt Rheinland-Pfalz. Grund für die Musterklagen insgesamt seien gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg.

Die Verbände-Allianz habe die Finanzverwaltung nun dazu aufgefordert, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.

Der BdSt plane, ebenfalls Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Bundesmodell zu unterstützen. Aktuell sichteten der Steuerzahlerbund und Haus und Grund Sachverhalte und Bescheide, um passende Fälle für Musterverfahren zu finden. Wann ein entsprechendes Aktenzeichen eines Finanzgerichts vorliegen wird, ist laut BdSt Rheinland-Pfalz derzeit noch unklar. Dies hänge davon ab, wann entsprechende Einspruchsentscheidungen der Finanzämter vorliegen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 09.12.2022

Mit Freunden teilen