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Außerordentliche Unternehmensgewinne: Linke fordert Übergewinnsteuer nach italienischem Vorbild

20.05.2022

Nach dem Vorbild der italienischen Übergewinnsteuer soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (BT-Drs. 20/1849). Durch das Gesetz soll der Teil der Unternehmensgewinne von Energiekonzernen im Geschäftsjahr 2022, der die Gewinne des Vorjahres um mehr als zehn Millionen Euro übersteigt, zusätzlich einer Übergewinnsteuer von 25 Prozent unterworfen werden. Der Antrag wird am Nachmittag des 20.05.2022 im Bundestag beraten werden.

Die Fraktion schreibt in dem Antrag, dass "marktmächtige Energiekonzerne", die ihre Einkaufspreise langfristig gesichert hatten, durch die steigenden Energiepreise in Folge des russischen Angriffkrieges auf die Ukraine "außerordentliche Gewinne" erwirtschaften konnten. Die Rechnung zahlten nun die Verbraucher.

Deutscher Bundestag, PM vom 19.05.2022

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