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Außergewöhnliche Belastungen: Mindereinnahmen von 3,4 Milliarden Euro
Nach der letzten amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik von 2016 haben rund 11,1 Millionen Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/19827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/19417) mit.
Die steuerlichen Mindereinnahmen durch diese Belastungen würden auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufwendungen seien weit überwiegend auf allgemeine außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und Unterhaltsaufwendungen entfallen.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.06.2020