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Außenprüfung: Hinweise auf wesentliche Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung veröffentlicht. Diese Hinweise seien einer Prüfungsanordnung nach § 196 Abgabenordnung beizufügen, so das Ministerium.
Unter anderem wird konkretisiert, wann die Außenprüfung beginnt – nämlich grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die prüfende Person nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung konkrete Ermittlungshandlungen vornimmt. Man müsse der prüfenden Person zur Durchführung der Außenprüfung einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung stellen. Ihr seien Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und die sonstigen Unterlagen vorzulegen, die benötigt werden, und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Auch sei diese beim Datenzugriff zu unterstützen.
Wenn sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung ändern, wird auf das Recht des Steuerpflichtigen auf eine Schlussbesprechung hingewiesen. Dabei erhalte man Gelegenheit, einzelne Prüfungsfeststellungen nochmals zusammenfassend zu erörtern.
Das Schreiben einschließlich der ausführlichen Hinweise steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pfd-Datei zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.02.2025, IV D 3 - S 0403/00009/001/009