Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ausnahmen von der Mitteilungspflicht: BM...

Ausnahmen von der Mitteilungspflicht: BMF-Schreiben wird ergänzt

12.10.2022

Anlage 1 eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Anwendung der Mitteilungsverordnung enthält bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Diese Anlage werde um Zahlungen an Strafgefangene nach § 43 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) oder vergleichbare landesrechtliche Regelungen ergänzt, sofern diese Zahlungen einen Betrag von 10.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen, so das BMF.

Behörden hätten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 der Mitteilungsverordnung (MV) den Finanzbehörden Zahlungen mitzuteilen, wenn der Zahlungsempfänger nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt hat, oder soweit die Zahlung nicht auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers erfolgt. Die Finanzbehörden könnten aber nach § 2 Absatz 2 MV Ausnahmen von dieser Mitteilungspflicht zulassen, wenn die Zahlungen geringe oder keine steuerliche Bedeutung haben.

Die hiernach bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht ergeben sich laut BMF bislang aus Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 02.06.2022 (IV A 3 - S 0229/21/10002:009). Wie das Ministerium jetzt mitteilt, wird in Anlage 1 des vorgenannten BMF-Schreibens nach den Ausführungen unter der Überschrift "Abgeordnete" mit sofortiger Wirkung folgende Regelung eingefügt: "Arbeitsentgelt an Strafgefangene im Justizvollzug Zahlungen nach § 43 StVollzG oder vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen an Strafgefangene, wenn sie einen Betrag von 10.000 EUR pro Kalenderjahr nicht übersteigen."

Das aktuelle BMF-Schreiben werde im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und stehe ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – Übersicht – BMF-Schreiben / Allgemeines als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 10.10.2022, IV A 3 - S 0229/22/10002 :001

Mit Freunden teilen