Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Auslandstätigkeit: Zur Ermittlung des st...

Auslandstätigkeit: Zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

10.10.2024

In einem aktuellen Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) Informationen zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Das neue Schreiben ersetzt ein früheres vom 14.03.2017 (BStBl I S. 473). Es wurde aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst, wie das Ministerium mitteilt.

Die Grundsätze des neuen Schreibens seien im Lohnsteuerabzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2024 zufließen. Bis dahin wird es laut BMF aus Vereinfachungsgründen auch nicht beanstandet, wenn die Regelung in R 39b.5 Absatz 2 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien zur Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn (Lohnzahlungszeitraum) nicht berücksichtigt wird.

Das ausführliche aktuelle Schreiben des BMF ist auf den Internetseiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 08.10.2024, IV C 5 - S 2367/23/10001 :001

Mit Freunden teilen