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Ausländische Verhältnisse: Neue Ländergruppeneinteilung veröffentlicht

29.12.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Anpassung derLändergruppeneinteilung für die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisseveröffentlicht. Hierauf weist der Steuerberaterverband NiedersachsenSachsen-Anhalt hin. Das BMF-Schreiben vom 02.12.2025 (IV C 3-S2285/00019/007/068) kommt seinen Angaben zufolge ab dem Veranlagungszeitraum2025 zur Anwendung.

Materiell-rechtlich ist laut Steuerberaterverband Folgendesbedeutsam: Versteckt weise die Finanzverwaltung in einer Fußnote auf dieAnwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.06.2022in der Rechtssache C-328/20 hin. Der EuGH habe mit diesem Urteil entschieden,dass die österreichische Indexierung der Familienbeihilfe, desKinderabsetzbetrags und weiterer familienbezogener Absetzbeträge nicht mit demEU-Recht vereinbar sei. Bislang habe Deutschland auf diese Rechtsprechung nichtreagiert. Zeitweise sei eine Gesetzesänderung erwogen worden.

Nunmehr nehme die Finanzverwaltung versteckt zur Anwendungder EuGH-Rechtsprechung in einer Fußnote der neuen LändergruppeneinteilungStellung, so der Steuerberaterverband. Danach seien Freibeträge für Kinder (§32 Absatz 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz – EStG) und Freibeträge nach § 33a Absatz2 Satz 2 EStG (Ausbildungsfreibetrag) ungekürzt zu gewähren, wenn das Kindseinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, aufden das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, hat.

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt gehtdavon aus, dass diese geänderte Auffassung in allen offenen Fällen zurAnwendung kommen dürfte. Allerdings wolle die Finanzverwaltung dieEuGH-Rechtsprechung nicht auf Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinderanwenden. Für Unterhaltsleistungen im Sinne des § 33a Absatz 1 EStG werde dieEuGH-Rechtsprechung vom 16.06.2022 nicht angewandt. Ob die Rechtsprechungdieser engen Auslegung folgen wird, bleibe abzuwarten. Der Steuerberaterverbandrechnet mit neuen Rechtsstreitigkeiten.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 19.12.2025

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