Finanzgericht Niedersachsen: Deutlich mehr Verfahrenseingänge in 2025
Nicht börsennotierte Betriebe: Verbände warnen vor steuerlichen Pauschal-Bewertungen
Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: Qualifizierte Bestätigung wieder möglich
Qualifizierte Bestätigungsanfragen zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern(USt-IdNr) sind wieder möglich. Das teilt das Bundeszentralamt für Steuern mit.
Der Service hatte am 27.01.2026 kurzzeitig nicht zurVerfügung gestanden. Hintergrund war eine technische Störung.
Unternehme, die Lieferungen und Leistungen innerhalb desEuropäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für dieAbwicklung eine USt-IdNr.
Der Besitz einer gültigen USt-IdNr ist eine derVoraussetzungen dafür, dass diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfreierbracht und erhalten werden können, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaatansässige Unternehmen eine gültige USt-IdNr besitzt.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 27.01.2026