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Ausbildung für Steuerfachangestellte: Erfolgreich neu geordnet

24.08.2022

Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist aktuell im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.8.2022, S. 1390). Sie werde zum 01.08.2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr in Kraft treten, meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Der DStV habe sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer für eine zeitgemäße Neuordnung der Berufsausbildung der Steuerfachangestellten stark gemacht und das Neuordnungsverfahren aktiv begleitet.

Im Fokus stand laut DStV vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbildes. Ein besonderes Augenmerk sei etwa auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt worden. Bewährte Elemente wie die Aufteilung in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung würden auch künftig den Ablauf der Ausbildung bestimmen.

Der DStV ist überzeugt, dass mit der neuen Ausbildungsordnung ein wichtiger Beitrag geleistet werden kann, um in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten auch für Zukunft praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen.

In Kürze solle ebenfalls der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschulen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.08.2022

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