Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Unterbringung
Offenlegungsverordnung: EU-Kommission schlägt Änderungen vor
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags: Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026
Im Zusammenhang mitder Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungenpasst das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben dieAufteilung der vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichenSozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) an.
Dabei geht es umdie staatenbezogene Aufteilung für die Länder Belgien, Irland, Lettland, Malta,Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern, die in dem BMF-Schreiben in Tabellenaufgeführt sind.
Eine entsprechendeAufteilung ist dem BMF-Schreiben zufolge hinsichtlich derAltersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung elektronischerLohnsteuerbescheinigungen und Besonderer Lohnsteuerbescheinigungen durch denArbeitgeber für das Kalenderjahr 2026 vorzunehmen.
Die Tabellen sindlaut BMF für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden. Sie gelten für dengesamten Veranlagungszeitraum. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die anSozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, seinach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.
Das Schreibeneinschließlich Tabellen ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium,Schreiben vom 25.11.2025, IV C 4 - S 2221/00348/007/007