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Asyl- und Migrationsrecht: EU-Kommission für umfassende Neuerung
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Paket zu einem Neustart in der Asyl- und Migrationspolitik vorgelegt. Dazu gehören die verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten, effizientere Asylverfahren an den Grenzen, rasche Rückführungen, ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus der Mitgliedstaaten untereinander sowie mehr legale Zugangswege nach Europa.
Partnerschaftsabkommen mit Transit- und Herkunftsländern sollen dazu beitragen, gemeinsame Herausforderungen wie die Schleusung von Migranten zu bewältigen, legale Zugangswege zu schaffen und Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen wirksam und schnell umzusetzen.
Künftig soll erstmals ein Screening vor der Einreise durchgeführt werden. Dabei sollen unter anderem alle Personen identifiziert werden, die die Außengrenzen der EU ohne Genehmigung überschreiten oder nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden. Innerhalb von fünf Tagen sollen Personaldaten aufgenommen und Fingerabdrücke im europäischen Datensystem Eurodac hinterlegt werden, um zu ermitteln, ob bereits ein Asylantrag in der EU eingereicht wurde. Hinzu sollen Sicherheitsüberprüfungen und ein Gesundheitscheck kommen. Wer aus einem sicheren Drittstaat oder einem Land mit einer Anerkennungsquote im Asylverfahren von unter 20 Prozent kommt, soll künftig ein neues beschleunigtes Verfahren in Grenznähe durchlaufen. Dabei soll innerhalb von zwölf Wochen über Asyl oder Rückführung entschieden werden, wodurch Migranten, deren Fall rasch entschieden werden kann, schnell Sicherheit und Gewissheit über ihre Zukunft erhalten.
Künftig sollen sich Mitgliedstaaten, die keine Migranten aufnehmen, an anderer Stelle des Migrationsmanagements einbringen können, etwa durch so genannte Rückkehrpartnerschaften. So soll ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem entwickelt werden, um den EU-Migrationsvorschriften mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dazu sollen laut Kommission ein wirksamerer Rechtsrahmen, eine wichtigere Rolle der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ein neu zu ernennender EU-Rückkehrkoordinator gehören. Auch das Außengrenzmanagement soll verbessert werden. Ab dem 01.01.2021 soll eine ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache eingesetzt werden, die bei Bedarf zur Unterstützung mobilisiert werden kann. Für außergewöhnliche Zeiten sei ein Solidaritätsmechanismus geplant.
Zudem kündigte die Kommission an, im Jahr 2021 einen Vorschlag zur legalen Zuwanderung in die EU unterbreiten zu wollen. Die Kommission werde mit wichtigen Drittstaaten Fachkräftepartnerschaften einrichten, die auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf in der EU zugeschnitten sind. Sie wolle außerdem einen neuen, umfassenden Aktionsplan zur Integration und Inklusion für die Jahre von 2021 bis 2024 annehmen.
Europäische Kommission, PM vom 01.10.2020