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Asbest im Kleingarten: Berechtigt nicht zum Rücktritt
Asbest auf dem Dacheiner Gartenlaube mag beunruhigend klingen, berechtigt aber nicht automatischzum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.
Ein Ehepaar kaufteeine gepachtete Kleingartenparzelle. Auf der Parzelle stand eine Laube miteinem Dach aus teilweise brüchigen Eternitplatten, also asbesthaltigemMaterial. Erst nach der Übergabe der Parzelle fiel das dem Paar auf. Es wolltedie Parzelle zurückgeben und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Das LG Lübeck wiesdie Klage ab, das Paar könne den Vertrag nicht rückabwickeln. Denn Asbest aufdem Laubendach stelle für sich genommen keinen Mangel dar. Anders sei es beiVorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr. Ein beauftragter Sachverständigerhabe eine solche hier aber nicht feststellen können. Selbst von den brüchigenPlatten gehe keine nennenswerte Gefahr aus, da sich diese im Freien auf demDach befänden.
Landgericht Lübeck,Urteil vom 23.10.2025, 3 O 131/22, nicht rechtskräftig