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Architekten und Ingenieure: Neue Honorarordnung
Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Entwurf für eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der bisherigen HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt.
Die neue Honorarordnung trage den Vorgaben des EuGH Rechnung, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Vorgesehen sei, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI könnten von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthalte die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt laut BMWi der so genannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.
Die HOAI beruht nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des EuGH-Urteils ebenfalls angepasst werden müsse. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Bundeskabinett bereits am 15.07.2020 beschlossen. Sobald das derzeit laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, könne auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 16.09.2020