Beiträge österreichischen Arbeitgebers an österreichische betriebliche Vorsorgekasse: Sind Arbeitslohn
Kurzarbeitergeld: Eheleute sollten gewählte Steuerklasse überprüfen
Arbeiten im Homeoffice: Steuerzahlerbund fordert Entlastung der Arbeitnehmer
In der Corona-Krise erledigen viele Arbeitnehmer ihren Job derzeit im Homeoffice. In einigen Fällen können die Betroffenen laut Bund der Steuerzahler (BdSt) dabei Steuern sparen: Unter Umständen könne sogar ein häusliches Arbeitszimmer bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Das Arbeiten am heimischen Küchen- oder Schreibtisch könne sich aber auch negativ bei der Steuer auswirken – vor allem dann, wenn durch die Arbeit daheim die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg entfällt.
In diesem Zusammenhang kritisiert der BdSt, dass die steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice kompliziert und unzureichend sei. Denn bislang akzeptiere die Finanzverwaltung nur ein separates Arbeitszimmer. Der BdSt fordert deshalb, dass die besonderen Umstände der Corona-Krise berücksichtigt und Arbeitnehmer entlastet werden, die von zu Hause arbeiten müssen, aber kein Arbeitszimmer haben. Beispielsweise könne eine Pauschale von 100 Euro pro Monat eingeführt werden. So könnten Nachweise und Prüfungen seitens der Finanzverwaltung entfallen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 17.06.2020