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"Apotheker"-Verfahren: Urteil wegen Verstoßes gegen Arzneimittelgesetz rechtskräftig

09.07.2020

Das Urteil des Landgerichts (LG) Essen im so genannten Apotheker-Verfahren ist nach Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig. Danach muss der angeklagte Apotheker wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs zwölf Jahre ins Gefängnis. Außerdem besteht für ihn ein lebenslanges Berufsverbot. Das LG hatte zudem die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro angeordnet.

Nach den Feststellungen des LG betrieb der angeklagte selbstständige Apotheker eine Apotheke, die patientenindividuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie herstellte und an onkologische Arztpraxen und Krankenhäuser lieferte. Im Tatzeitraum vom 01.01.2012 bis zum 29.11.2016 stellte er mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen her beziehungsweise ließ sie durch Mitarbeiter herstellen, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten. Die unterdosierten Arzneimittelzubereitungen brachte er in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle in den Verkehr. Zudem rechnete er die unterdosierten Zubereitungen monatlich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern ab, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

Der BGH hat die auf mehrere Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen des Angeklagten und mehrerer Nebenkläger, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten erstrebten, verworfen und den Schuld- und Strafausspruch sowie das lebenslange Berufsverbot bestätigt. Der BGH hat lediglich den Einziehungsbetrag berichtigt und auf 13.605.408 Euro herabgesetzt. Das Urteil des LG Essen ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.06.2020, 4 StR 503/19

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