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Anwendung der Mitteilungsverordnung: Ab 01.01.2025 Änderungen zu beachten

28.09.2023

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) in Kraft. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium hin.

So seien dann sämtliche Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln.

Außerdem würden die Organe der Rechtspflege zweifelsfrei in den Kreis der mitteilungspflichtigen Stellen aufgenommen. Hinzu komme, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig Zahlungen an Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer übermitteln müssten.

Bundesfinanzministerium, PM vom 26.09.2023

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