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Anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften: Bundesjustizministerium plant Neuregelung des Berufsrechts

14.01.2021

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit. Ziel der Neuregelung sei es, den Berufsangehörigen eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren.

Vorgesehen seien unter anderem weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften sowie Erleichterungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit. Umgesetzt werden solle insbesondere der im anwaltlichen Gesellschaftsrecht bestehende Handlungsbedarf, der aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Gesellschafterkreis und zu den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften bestehe. Konkret gehe es um die Umsetzung einer Entscheidung zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Patentanwälten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014, 1 BvR 2998/11) sowie von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016, 1 BvL 6/13). Hier habe das Gericht eine Liberalisierung gefordert.

Aus Sicht des DStV ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt hat, mit Blick auf diese Rechtsprechung sowohl den rechts- als auch den steuerberatenden Berufen die gebotene gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Gleichzeitig sollen im Berufsrecht weitgehend einheitliche Regelungen für die Berufsausübungsgesellschaften und deren Anerkennung geschaffen werden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem soll künftig als Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr allein die einzelnen Berufsangehörigen sein, sondern auch die rechtliche Einheit, in der diese ihren Beruf ausüben.

Der DStV begrüßt die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung. Er kündigte an, das Gesetzgebungsverfahren zu begleiten.

Deutsche Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.01.2021

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