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Anteile an Kapitalgesellschaften: Steuerberaterkosten als Veräußerungskosten?
Steuerberatungskosten,die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einerKapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung derSteuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. Das hat derBundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Er stellt klar, dasser einen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und demRechtsgeschäft der Veräußerung nicht für zwingend erforderlich hält. Vielmehrgenüge auch im Rahmen des § 17 Absatz 2 Satz 1 EStG einVeranlassungszusammenhang mit der Veräußerung, um Aufwendungen alsVeräußerungskosten zu behandeln. So könnten auch mittelbar durch dieVeräußerung entstandene Aufwendungen unter den Begriff der Veräußerungskostenfallen, soweit sie bei wertender Betrachtung ihr auslösendes Moment in derVeräußerung haben.
Im zugrundeliegenden Fall fehle es hieran. Zwar liege ein Veräußerungsvorgang nach § 17Absatz 1 und 2 EStG vor. Auslösendes Moment für die Entstehung derSteuerberatungskosten sei aber nicht der Veräußerungsvorgang selbst. Vielmehrseien diese Aufwendungen Folge der sachlichen Steuerpflicht der Veräußerung unddem hierauf beruhenden Entschluss der Steuerpflichtigen, für die Erfüllungihrer steuerlichen Erklärungspflichten einen Steuerberater zu beauftragen.
Bundesfinanzhof,Urteil vom 09.09.2025, IX R 12/24