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Anstiftung zu Körperverletzung: Alexander Falk zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Der Hamburger Geschäftsmann Alexander Falk ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main geht davon aus, dass er verantwortlich für Schüsse auf einen Frankfurter Rechtsanwalt ist. Das Urteil lautet auf Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung.
Falk soll einen Mittelsmann gegen Geld damit beauftragt haben, den Wirtschaftsanwalt erheblich zu verletzen. In der Folge hätten unbekannte Täter dem Anwalt am 08.02.2010 vor seinem Wohnhaus in Frankfurt aufgelauert und ihm in den linken Oberschenkel geschossen.
Hintergrund war laut Gericht ein Prozess um Schadenersatz in Millionenhöhe, in dem der geschädigte Anwalt die Gegenseite vertreten und einen zivilrechtlichen Arrestbefehl gegen Falk in Höhe von 30 Millionen Euro erwirkt hatte, der durch Pfändungsmaßnahmen in sein Vermögen vollstreckt worden war.
Mit seinem Strafmaß blieb das LG hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Zur Strafzumessung führte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung aus, Falk habe persönliche und geschäftliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gehabt und die durch ihn beauftragte Tat gegen einen Rechtsanwalt stelle auch einen Angriff auf den Rechtsstaat dar.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision kann eingelegt werden.
Landgericht Frankfurt am Main, PM vom 09.07.2020