Kindergeldrückforderung: Kein Erlass aus Billigkeitsgründen nach Verletzung von Mitwirkungspflichten
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Anstehende Rentenerhöhung: Kann steuerliche Folgen nach sich ziehen
Mit dem 01.07.2020 steigen die Renten. Dadurch überschreiten allerdings auch mehr Rentner den gesetzlichen Grenzwert, werden steuerpflichtig und müssen erstmals in der Rente eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Ihren Angaben zufolge erhalten rund 21 Millionen Rentner ab 01.07.2020 mehr Rente. Für 51.000 Rentner führe die Erhöhung zu einer erstmaligen Steuerpflicht. Ob und wie viel von der Rente versteuert werden muss, hänge einerseits von der Höhe des steuerpflichtigen Gesamteinkommens und andererseits vom Jahr des Renteneintritts, das den Besteuerungsanteil bestimmt, ab. 2020 betrage der steuerpflichtige Anteil 80 Prozent für Neurentner. Wer in den Vorjahren in Rente gegangen ist, müsse einen geringeren Prozentsatz versteuern. Der andere Teil der Rente, der nicht steuerpflichtig ist, werde als Rentenfreibetrag bezeichnet und von Bestandsrentnern lebenslänglich beibehalten. Übersteigt die aktuelle Jahresbruttorente die Höhe des Rentenfreibetrags gemeinsam mit dem allgemeinen Grundfreibetrag, werde normalerweise eine Steuerklärung fällig.
Bestandsrentner, die aufgrund der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht rutschen, sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie zeitnah vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät, sich aktiv zu informieren, ob eine Steuererklärung notwendig ist. Ansonsten könne es passieren, dass das Finanzamt Jahre später Steuererklärungen rückwirkend einfordert und es zu einer unerwarteten Steuernachzahlung kommt.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 23.06.2020