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Anschlag auf Musikfestival vorbereitet: Langjährige Haftstrafe für IS-Rückkehrerin

05.09.2023

Eine 34-jährige Frau aus dem Raum Salzgitter muss wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Eigentum, acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Die Angeklagte reiste mit ihrem Ehemann 2015 nach Syrien aus und schloss sich dort dem IS an, um sich am Kampf um die Errichtung eines religiös-fundamentalistischen Kalifats zu beteiligen. Nach einer ideologischen Schulung wurde sie in der Handhabung von Schusswaffen unterwiesen. Während ihr Ehemann im Irak und später wieder in Syrien als Kämpfer eingesetzt wurde, führte die Angeklagte ihm den Haushalt und übersetzte propagandistische Schriften. Sie erhielt vom IS eine monatliche Alimentation von rund 50 US-Dollar. Während ihres Irak-Aufenthalts bewohnten die Angeklagte und ihr Mann für zwei Monate ein ihnen vom IS zur Verfügung gestelltes Haus, das dieser unter Zwangsverwaltung gestellt hatte, nachdem die vorherigen Bewohner vor den herannahenden IS-Kämpfern geflohen oder von diesen vertrieben worden waren.

2016 plante der IS einen terroristischen Anschlag auf ein Musikfestival in Deutschland. Die Angeklagte sollte in Deutschland Frauen finden, die den Attentätern Unterschlupf gewähren, sie heiraten und ihnen so bis zur Anschlagsbegehung eine unauffällige Legende verschaffen sollten. Während verschiedene Attentäter zu diesem Zweck in Syrien ausgebildet wurden, nahm die Angeklagte Kontakt zu mehreren Frauen auf, von denen sich zwei bereit erklärten, an dem Plan mitzuwirken. Die anschließende Schleusung der Attentäter nach Deutschland scheiterte jedoch.

In der Folgezeit trat die Angeklagte einem IS-Frauen-Bataillon bei, absolvierte eine Schulung zur Herstellung von Sprengstoff unter Verwendung von Haushaltsmitteln und stellte Sprengstoffgürtel her. Im Oktober 2017 ergaben sich die Angeklagte und ihr Ehemann kurdischen Truppen. Die Angeklagte befand sich seitdem in verschiedenen Lagern in Gewahrsam. Sie wurde im Oktober 2022 in die Bundesrepublik zurückgeführt und befindet sich hier seitdem in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Zudem hat sich das OLG auf die Aussagen verschiedener Zeugen gestützt. Es hat das Geständnis der Angeklagten strafmildernd berücksichtigt, hatte allerdings nicht den Eindruck, dass dieses auf Unrechtseinsicht und Reue basierte. Zudem hat das Gericht zugunsten der Angeklagten in Rechnung gestellt, dass sie langjährig unter erschwerten Bedingungen in Nord-Syrien inhaftiert war und dass die Taten bereits mehrere Jahre zurückliegen. Erschwerend seien jedoch die Dauer der Mitgliedschaft, die zahlreichen Betätigungshandlungen der Angeklagten und der Umstand ins Gewicht gefallen, dass die Angeklagte in die konkrete Vorbereitung eines geplanten schweren Anschlags in Deutschland eingebunden war.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten eine Strafe von nicht mehr als drei bis vier Jahren beantragt. Das OLG hat wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Oberlandesgericht Celle, 5 St 1/23, nicht rechtskräftig

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