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Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen: BMF informiert über Grundsätze der Anwendung der neuen Sonderabschreibung

09.07.2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) geht in einem ausführlichen Schreiben auf die Grundsätze ein, die bei Anwendung des § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) zu beachten sind.

Hintergrund ist, dass mit Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 04.08.2019 mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt wurde. Mit Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe e des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 wurde der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf den Veranlagungszeitraum 2018 erweitert (§ 52 Absatz 15a Satz 1 EStG) und der Abzug als Werbungskosten ermöglicht (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

Das BMF-Schreiben zur Anwendung des § 7b EStG ist als pdf-Datei auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 07.07.2020, IV C 3 -S 2197/19/10009 :008

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