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Angemessene Mindestlöhne für EU-Erwerbstätige: EU-Parlament stimmt für neue Regeln

16.09.2022

Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sollten menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen fördern. Das Europäische Parlament hat am 14.09.2022 neue Rechtsvorschriften über angemessene Mindestlöhne in der EU angenommen.

Die neuen Vorschriften, die im Juni 2022 mit dem Rat vereinbart worden waren, sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeitnehmer in der EU verbessern und Fortschritte in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bewirken. Sie legen laut Parlament Mindestanforderungen an die Angemessenheit der in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beziehungsweise Tarifverträgen vorgesehenen gesetzlichen Mindestlöhne fest und sorgen dafür, dass die Erwerbstätigen wirksameren Zugang zum Mindestlohnschutz erhalten.

Die neue Richtlinie gilt nach Angaben des Parlaments für alle Arbeitskräfte in der EU, die einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. EU-Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn bereits ausschließlich mithilfe von Tarifverträgen geschützt ist, seien nicht verpflichtet, diese Regeln einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemein verbindlich zu machen.

Für die Festlegung des Mindestlohns seien auch künftig die Mitgliedstaaten zuständig. Sie müssten jedoch dafür sorgen, dass ihre nationalen Mindestlöhne den Erwerbstätigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dabei seien die Lebenshaltungskosten und das allgemeine Lohnniveau zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer geltenden gesetzlichen Mindestlöhne könnten die Mitgliedstaaten einen Korb von Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen festlegen oder ihn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns festsetzen.

Tarifverhandlungen auf bereichsspezifischer und branchenübergreifender Ebene trügen erheblich dazu bei, angemessene Mindestlöhne zu erzielen, und müssten deshalb gefördert und gestärkt werden, fährt das Parlament fort. Das besagten die angenommenen neuen Vorschriften. In Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Erwerbstätigen Tarifverträge gelten, müssten die Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Sozialpartner Aktionspläne erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen.

Nach der Vereinbarung müssen die EU-Staaten ein Durchsetzungssystem einrichten: Mithilfe zuverlässiger Überwachung, Kontrollen und Vor-Ort-Inspektionen soll für die Einhaltung der Vorschriften gesorgt und gegen missbräuchliche Untervergabe, Scheinselbstständigkeit, nicht erfasste Überstunden oder die Steigerung der Arbeitsintensität vorgegangen werden.

Das EU-Parlament erwartet eigenen Angaben zufolge, dass der Rat die Vereinbarung im September 2022 formell billigt. Die Mitgliedstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.

Europäisches Parlament, PM vom 15.09.2022

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