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Andauernder Ukraine-Krieg: Schreiben zu Unterbringung von Flüchtlingen noch einmal verlängert

09.12.2025

Der russischeAngriffskrieg dauert noch immer fort. Deswegen hat sich dasBundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden derLänder dazu entschieden, den zeitlichen Anwendungsbereich seines Schreibens zurUnterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durchVermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum 31.12.2026 zu verlängern.

Das betreffende (ursprüngliche)Schreiben datiert vom 31.03.2022 (BStBl I S. 345).

Bundesfinanzministerium,Schreiben vom 05.12.2025, IV C 2 - S 1900/01934/009/023

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