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Amtsgerichte: Streitwertgrenze in Zivilverfahren soll steigen

07.03.2024

Amtsgerichte sollen in Zivilverfahren künftig bis zu einem Streitwert von 8.000 Euro zuständig sein. Laut Bundesjustizministerium (BMJ) liegt die letzte Anhebung rund 30 Jahre zurück. Jetzt solle eine Anpassung an die Geldwertentwicklung erfolgen. Das Ministerium erwartet sich davon einen Anstieg der Verfahren vor den Amtsgerichten.

In den letzten Jahrzehnten sei die Zahl der Zivilverfahren bei den Amtsgerichten immer weiter zurückgegangen, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Insbesondere für kleinere Amtsgerichtsstandorte folge daraus die Gefahr, dass sie ganz geschlossen werden müssen. Dem wolle man mit der Anhebung der Streitwertgrenze von 5.000 auf 8.000 Euro entgegenwirken. Denn: Die Amtsgerichte leisteten als Eingangsinstanz einen wichtigen Beitrag zur Bürgernähe der Justiz. Durch ihre Verteilung in der Fläche werde ein ortsnaher Rechtsschutz und ein leichter Zugang zur Justiz gewährleistet.

Daneben sollen zur Förderung der Spezialisierung der Justiz weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten würden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer; bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle, erläutert das BMJ. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht werde dem Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient bearbeitet werden könnten.

So sollen Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spiele die Ortsnähe oft eine besondere Rolle. Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.

Bundesjustizministerium, PM vom 06.03.2024

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