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Altenpflege: Mindestlöhne sollen erneut steigen
Am 19.11.2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig aufhöhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum01.07.2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zweiSchritten steigen. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) mit.
Die Pflegemindestlöhne würden hierbei nachQualifikationsstufe gestaffelt. Für Pflegehilfskräfte empfehle diePflegekommission eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifiziertePflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und fürPflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde. Sie gelten laut BMAS einheitlich imgesamten Bundesgebiet.
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfehle diePflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaubüber den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser solle weiterhin neun Tagepro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche) betragen. Die Pflegekommission habesich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum 30.09.2028 ausgesprochen.
Das BMAS strebt eigenen Angaben zufolge an, auf Grundlageder Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnungfestzusetzen. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch derAnspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höhererAnsprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.
Hintergrund: Der Pflegekommission nach demArbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter von privaten, freigemeinnützigensowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeit- beziehungsweise Dienstgeberund Arbeit- beziehungsweise Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünftePflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen. Sie amtiert fürfünf Jahre.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 25.11.2025