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Alleinerziehende: NRW verspricht schnelle und unbürokratische Entlastung
Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Die Änderung gilt ab dem 01.07.2020 für das erste zu begünstigende Kind.
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssten, so das Finanzministerium des Landes. Die Finanzämter würden den Erhöhungsbetrag schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einarbeiten. Somit könnten die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen.
Anderes gelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnversteuerung nach der Steuerklasse II wünschen. Hier setze die Berücksichtigung einen entsprechenden Antrag des/der Alleinerziehenden voraus. Alleinerziehende, die nicht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind, könnten den Erhöhungsbetrag – wie den bisherigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.07.2020