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Alleinerziehende: Aufnahme volljähriger geflüchteter Person aus der Ukraine steht Steuerfreibetrag nicht entgegen

12.07.2022

Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind im eigenen Hausstand erhalten grundsätzlich einen Steuerfreibetrag. Dieser bleibt nun auch bestehen, wenn die oder der Alleinerziehende eine volljährige geflüchtete Person aus der Ukraine bei sich zu Hause aufnimmt.

Aus humanitären Gründen hätten Bund und Länder entschieden, dass in solchen Fällen für das Jahr 2022 der Freibetrag weiterhin gewährt wird, so das Finanzministerium Baden-Württemberg.

Normalerweise erhalten Alleinerziehende den Steuerfreibetrag nicht mehr, sobald eine zweite volljährige Person einzieht.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom Juli 2022

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