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Alkoholkonsum: Eilantrag gegen Verbot im gesamten öffentlichen Raum Brandenburgs erfolgreich

09.02.2021

Das in Brandenburg landesweit und ganztägig geltende Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum hat keinen Bestand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren § 4 Absatz 5 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, der dieses Verbot beinhaltet, vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung hat das OVG im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2021, OVG 11 S 10/21, unanfechtbar

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