Aktivrente: Warum Selbstständige erstmal außen vor bleiben
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (BT-Drs. 21/2577)auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2003)begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeitoder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag beider Aktivrente fallen.
Sie schreibt: "Die Bundesregierung sieht beisozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. BeiSelbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten,bereits sehr hoch."
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor (BT-Drs.21/2673). Er soll am 13.11.2025 in erster Lesung im Bundestag debattiertwerden.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.11.2025