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Aktivrente: Steuerzahlerbund will vor Gericht ziehen

29.12.2025

Der Bund derSteuerzahler (BdSt) hält die aktuelle Gestaltung der Aktivrente für unfair,weil Selbstständige und Gewerbetreibende ausgeschlossen werden – aus Sicht desBdSt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. BdSt-Präsident ReinerHolznagel kündigt an, dass der Verband klagen werde – notfalls bis zumBundesverfassungsgericht.

Nach dem Bundestaghatte auch der Bundesrat seine Zustimmung zur Aktivrente gegeben. Demnachsollen Beschäftigte im Rentenalter 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen dürfen –steuerfrei. Doch diese steuerlichen Vorteile, die ab dem 01.01.2026 greifen,sollen nicht für jeden gelten, rügt der BdSt. Ausschließlichsozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die das reguläreRenteneintrittsalter erreicht haben, sollen in den Genuss des Freibetragskommen. Die kürzlich beschlossene Regelung schließe also viele Menschen aus –Unternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte. "UntermStrich hat die ganze Sache einen gewaltigen Haken!", meint BdSt-Präsident Holznagel.Er verweist auf das Modell in Österreich, das auch Selbstständige berücksichtige.Die deutsche Regelung dagegen sei "tragisch für diejenigen, die alsFreiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkasseneingezahlt und auch Arbeitnehmer beschäftigt haben – und jetzt nicht von derAktivrente profitieren".

Mehr als 100.000Bürger in Deutschland hätten im Vorfeld eine Petition für eine entsprechendeÄnderung des Gesetzentwurfs hierzulande unterschrieben. Dennoch komme dieAktivrente in der zuvor geplanten Form. Dagegen protestiere der BdSt. Erkündigt an, in Form von Musterverfahren gerichtlich prüfen zu lassen, ob die sobeschlossene Aktivrente verfassungsgemäß ist. "Mehr noch: Erklärtes Zielist, die Regelung anzupassen und den Gleichheitsgrundsatz wiederherzustellen",so der Steuerzahlerbund.

Parallel dazu regtder Verband eine grundsätzliche Diskussion über darüberhinausgehendeMöglichkeiten an. "Arbeitsanreize zu schaffen, erfordert grundsätzlichMaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. Allein eine Steuerentlastung einzuführen,die zudem noch wegen des Gleichheitsgrundsatzes und desLeistungsfähigkeitsgrundsatzes einer erhöhten Rechtfertigung bedürfen,erscheint uns nicht ausreichend bzw. auch nicht ausreichend abgewogen", soder BdSt bereits in seiner Stellungnahme zum damaligen Regierungsentwurf desAktivrentengesetzes Ende November.

Bund derSteuerzahler, PM vom 23.12.2025

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