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Aktivrente: Kleine Änderung
Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrentedürfte aus der Stellungnahme des Bundesrats erfolgen, die als Unterrichtungvorliegt (BT-Drs. 21/2984). So bitten die Länder darum, eine Regelung zuprüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen derRegelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen.
Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrerGegenäußerung zu.
Deutscher Bundestag, PM vom 02.12.2025