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Aktivrente: Aufschlüsselung der Anspruchsberechtigten nach Geschlecht nicht möglich

30.12.2025

Das Merkmal "Geschlecht" ist bei der Besteuerung unerheblich und wird nicht erfasst. Deshalb sei eine konkrete bezifferte Aufschlüsselung nach Geschlecht bei den Anspruchsberechtigten der Aktivrente nicht möglich, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/3312) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/2809).

Diese wollte unter anderem wissen, wie viele Personen nach Schätzungen der Bundesregierung bei der Aktivrente anspruchsberechtigt seien, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Die Bundesregierung geht von rund 330.000 anspruchsberechtigten Personen aus, von denen 290.000 tatsächlich steuerlich entlastet würden.

Deutscher Bundestag, PM vom 29.12.2025

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