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Aktien von Lebensversicherungsgesellschaften: Belgien soll Besteuerung der Dividenden anpassen

18.11.2020

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Belgien zu richten. Darin soll das Land aufgefordert werden, Vorschriften zu ändern, gemäß denen belgische Lebensversicherungsgesellschaften tatsächlich oder fast vollständig von der Steuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und Immobilien einschließlich Kapitalerträgen befreit sind.

Abfließende Dividenden und Zinsen oder Erträge, die an Lebensversicherungsgesellschaften mit Sitz in anderen EU-/EWR-Staaten ausgezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer von 15 bis 30 Prozent, und abfließende Einkünfte aus Immobilien unterliegen der Körperschaftsteuer. Analog zu den Rechtssachen C-342/10 (Kommission/Finnland) und C-641/17 (College Pension Plan of British Columbia) ist die höhere Besteuerung nichtansässiger Versicherungsunternehmen nach Auffassung der Kommission nicht mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar.

Reagiert Belgien nicht binnen zwei Monaten auf zufriedenstellende Weise, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020

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