Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Airline: Muss Betrunkene nicht befördern

Airline: Muss Betrunkene nicht befördern

21.07.2020

Eine Fluggesellschaft kann die Mitnahme alkoholisierter Fluggäste verweigern, wenn diese die Luftsicherheit durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten gefährden. Dies stellt das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main klar.

Der Kläger hatte bei der beklagten Fluggesellschaft Flüge für sich und seine Ehefrau von Bogota nach Stuttgart gebucht. Nach einem Wortwechsel mit dem Purser teilte der hinzugerufene Flugkapitän dem Ehepaar mit, dass es nicht befördert werde. Der Kläger verklagte die Airline daraufhin auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung und weiteren Schadenersatz.

Das AG Frankfurt hat die Klage abgewiesen. Es war nach erfolgter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Ehefrau des Klägers bei Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies. Insbesondere habe sie den Purser an der Schulter attackiert und versucht, den Flugkapitän am Revers zu greifen. Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän ermessensfehlerfrei im Rahmen seiner durch das Luftsicherheitsgesetz verliehenen Polizeigewalt entschieden, dass der Tatbestand eines so genannten unruly passengers begründet war.

Das Verhalten auf Klägerseite sei geeignet gewesen, auf einem Transatlantikflug die Luftsicherheit zu gefährden. Das aggressive und apathische Auftreten der Ehefrau habe durch das Flugpersonal nicht geduldet werden müssen. Auch hätte es deshalb zu gesundheitlichen Problemen der Zeugin selbst während des Fluges kommen können. In die Gesamtabwägung sei auch einzubeziehen gewesen, dass die Zeugin die Anweisungen des Pursers, das Flugzeug zu verlassen, ignoriert habe und deshalb die Gefahr bestanden habe, dass sie auch weiteren Sicherheitsanordnungen keine Folge leisten würde.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2020, 32 C 784/19 (89)

Mit Freunden teilen