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Agrardiesel: Forderung nach Steuervergünstigung abgelehnt

21.03.2024

Der Bundestag hat am 20.03.2024 die Forderung der AfD-Fraktion, die Steuervergünstigung für Agrardiesel beizubehalten (BT-Drs. 20/10055), abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/10469) zugrunde.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten erstmals einen Antrag beraten, den die Unionsfraktion zu dem Thema eingebracht hat (BT-Drs. 20/10721). Die Vorlage mit dem Titel "Agrardiesel-Steuerentlastung für unsere Landwirtschaft unverzichtbar" wurde im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Deutsche Bauern dürften nicht "erneut belastet" werden, hieß es in der Vorlage der AfD. Zur Gegenfinanzierung schlug die Fraktion vor, im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2024 die Mittel für den Abbau der Nutztierhaltung sowie die geplanten Mittel für die Wiedervernässung von Mooren zu streichen.

Land- und forstwirtschaftliche Maschinen seien, mit Ausnahme von alternativen Kraftstoffen, maßgeblich auf Dieselkraftstoff angewiesen, heißt es zur Begründung. Praxistaugliche Elektroantriebe existierten derzeit nicht, weshalb sich am Kraftstoffverbrauch durch eine Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel nichts ändere.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (BT-Drs. 20/10721) auf, die Vergünstigungen beim Argardiesel dauerhaft fortzuführen. Denn die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft befinde sich aktuell, wie auch andere Wirtschaftszweige in Deutschland, in der Krise. Während die Weltwirtschaft und die Wirtschaft in der EU wachsen würden, hinke Deutschland anderen Staaten hinterher.

Die geplante Abschaffung der Vergünstigung des Agrardiesels sei ein Schlag ins Gesicht für die Landwirte. Die Pläne massiver Steuererhöhungen beim Agrardiesel seien eine Kampfansage der aktuellen Bundesregierung an die heimische Land- und Forstwirtschaft.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2024

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